Freitag, 7. Februar 2014

Treffen der Energieminister: Bund und Länder stimmen weitere Maßnahmen zur Umsetzung der Energiewende ab

Siegmar Gabriel, Bundesminister für Wirtschaft und Energie, traf sich am 30. Januar mit den Energie- und Wirtschaftsministern der Bundesländer in Berlin. Dabei wurden die nächsten Schritte zur Umsetzung der Energiewende besprochen. Im m Mittelpunkt standen dabei die geplante Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG).

Bundesminister Gabriel erklärte, dass man sich im Kreis der Energie- und Wirtschaftsminister einig sei, dass die erfolgreiche Umsetzung der Energiewende eines der wichtigsten wirtschaftspolitischen Vorhaben ist. Der grundlegende Umbau der Energieversorgung kann nur durch gemeinsame Anstrengungen und die enge Abstimmung von Bund und Ländern gelingen. Weiter hieß es, es dürfte bei der Neugestaltung des EEG nicht darum gehen, möglichst viele Einzelinteressen zu bedienen. Vielmehr müssten alle Seiten auch dazu bereit sein, Zugeständnisse zu Gunsten des Gemeinwohls zu machen. Die Reform wird nur dann erfolgreich sein, wenn die energie- und klimaschutzpolitischen Ziele erreicht werden und die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft erhalten bleibt. Nur dann ist die Versorgungssicherheit weiterhin gewährleistet und die Strompreise bleiben bezahlbar, sagte der Minister.

Eines der wesentlichen Ziele der EEG-Reform ist es, die bisherige Kostendynamik zu durchbrechen, damit der Anstieg der Stromkosten für den Verbraucher begrenzt wird. Im Gesetz wird hierfür der Ausbaukorridor für erneuerbare Energien verbindlich festgelegt. Zudem soll durch den Abbau von Überfördeurngen und Degression der Förderungen mehr Kosteneffizienz erreicht werden. Ferner soll die Förderung stärker marktwirtschaftlich ausgerichtet werden. Damit eine gerechtere Finanzierung des Ausbaus der erneuerbaren Energien realisiert werden kann, sollen alle Stromverbraucher angemessen an den Kosten beteiligt werden. Dabei darf allerdings die internationale Wettbewerbsfähigkeit der stromintensiven Industrie nicht gefährdet werden.

Am 22. Januar 2014 verabschiedete das Bundeskabinett die von Bundesminister Gabriel vorgelegten Eckpunkte zur Reform des EEG. Am 9. April 2014 wird dann die Bundesregierung den Gesetzentwurf im Kabinett beschließen. Eine erste Beratung im Bundesrat ist für den 23. Mai 2014 anvisiert. Noch vor der parlamentarischen Sommerpause soll die Novelle abgeschlossen werden, sodass das reformierte EEG am 1. August 2014 in Kraft treten kann.


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