Siegmar Gabriel,
Bundesminister für Wirtschaft und Energie, traf sich am 30. Januar
mit den Energie- und Wirtschaftsministern der Bundesländer in
Berlin. Dabei wurden die nächsten Schritte zur Umsetzung der
Energiewende besprochen. Im m Mittelpunkt standen dabei die geplante
Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG).
Bundesminister Gabriel
erklärte, dass man sich im Kreis der Energie- und
Wirtschaftsminister einig sei, dass die erfolgreiche Umsetzung der
Energiewende eines der wichtigsten wirtschaftspolitischen Vorhaben
ist. Der grundlegende Umbau der Energieversorgung kann nur durch
gemeinsame Anstrengungen und die enge Abstimmung von Bund und Ländern
gelingen. Weiter hieß es, es dürfte bei der Neugestaltung des EEG
nicht darum gehen, möglichst viele Einzelinteressen zu bedienen.
Vielmehr müssten alle Seiten auch dazu bereit sein, Zugeständnisse
zu Gunsten des Gemeinwohls zu machen. Die Reform wird nur dann
erfolgreich sein, wenn die energie- und klimaschutzpolitischen Ziele
erreicht werden und die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft erhalten
bleibt. Nur dann ist die Versorgungssicherheit weiterhin
gewährleistet und die Strompreise bleiben bezahlbar, sagte der
Minister.
Eines der wesentlichen
Ziele der EEG-Reform ist es, die bisherige Kostendynamik zu
durchbrechen, damit der Anstieg der Stromkosten für den Verbraucher
begrenzt wird. Im Gesetz wird hierfür der Ausbaukorridor für
erneuerbare Energien verbindlich festgelegt. Zudem soll durch den
Abbau von Überfördeurngen und Degression der Förderungen mehr
Kosteneffizienz erreicht werden. Ferner soll die Förderung stärker
marktwirtschaftlich ausgerichtet werden. Damit eine gerechtere
Finanzierung des Ausbaus der erneuerbaren Energien realisiert werden
kann, sollen alle Stromverbraucher angemessen an den Kosten beteiligt
werden. Dabei darf allerdings die internationale Wettbewerbsfähigkeit
der stromintensiven Industrie nicht gefährdet werden.
Am 22. Januar 2014
verabschiedete das Bundeskabinett die von Bundesminister Gabriel
vorgelegten Eckpunkte zur Reform des EEG. Am 9. April 2014 wird dann
die Bundesregierung den Gesetzentwurf im Kabinett beschließen. Eine
erste Beratung im Bundesrat ist für den 23. Mai 2014 anvisiert. Noch
vor der parlamentarischen Sommerpause soll die Novelle abgeschlossen
werden, sodass das reformierte EEG am 1. August 2014 in Kraft treten
kann.

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