| Thorben Wengert / pixelio.de |
Käufer wie auch Mieter
wissen bei Wohnungen und Häusern im Allgemeinen nur wenig über
deren Energiebedarf. Dabei ist doch gerade die Frage nach den
Nebenkosten entscheidend. Nicht selten liegen diese gleichauf mit
Miete und Abtrag für Kredite und so möchte man gerne wissen, wie
hoch die Nebenkosten sind. Oftmals fehlen aber Informationen über
die Kosten und so wurden durch die „Europäische Richtlinie über
die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden“ alle Mitgliedsstaaten
dazu verpflichtet, einen Energieausweis für Gebäude einzuführen.
Durch den Energieausweis soll der Verbraucher objektiv informiert
werden. Der Ausweis macht Einsparpotenziale deutlich und ermöglicht
es, die energetische Qualität von Häusern auf Bundesebene
miteinander zu vergleichen.
Energieausweis besonders für Privathaushalte interessant
Die Heizkosten machen in
Privathaushalten die höchsten Kosten aus. Fast ein Drittel des
gesamten Primärenergieverbrauchs geht für die Raumheizung und
Warmwasserbereitung drauf. Da aber wie erwähnt der Energiebedarf von
Gebäuden für deren Nutzer unbekannt ist, bringt erst der
Energieausweis detaillierte Informationen.
Wann ist der Energieausweis Pflicht?
Durch die Verordnung
müssen Energieausweise ausgestellt werden, wenn Gebäude oder
Gebäudeteile neu gebaut, verkauft, verpachtet oder vermietet werden.
Fragt der potentielle Käufer oder Mieter nach, muss ihm ein
Energieausweises ausgehändigt werden. Handelt es sich um
Modernisierungen, An- oder Ausbauten, dann muss der Energieausweis
nur dann ausgestellt werden, wenn parallel auch eine „ingenieurmäßige
Berechnung des Energiebedarfs des gesamten Gebäudes“ erfolgt ist.
Dabei gibt es Ausnahmen: für Gebäude mit weniger als 50
Quadratmetern sowie für Gebäude unter Denkmalschutz müssen keine
Energieausweise ausgestellt werden. Des Weiteren gibt es keinen Zwang
zur Ausstellung eines Energieausweises, wenn in einem Gebäude kein
Nutzerwechsel stattfindet. Es besteht aber grundsätzlich immer die
Möglichkeit freiwillig einen Energieausweis zu erstellen, wenn
beispielsweise ein energetische Modernisierung in Betracht gezogen
wird.
Pflicht ist ein
Energieausweis für Neubauten und wesentliche Umbauten. Beim Verkauf
oder der Vermietung von Wohngebäuden, die vor 1965 gebaut wurden,
muss ein Energieausweis potentiellen Käufern/Mietern zugänglich
gemacht werden. Daneben müssen auch für Nichtwohngebäude, also
Gebäude die geschäftlich genutzt werden, Energieausweise
ausgestellt werden. Gleiches gilt für öffentliche Gebäude mit
Publikumsverkehr.
Dabei werden die
Energieausweise i.d.R. für das komplette Gebäude und nicht für
einzelne Wohnungen erstellt. Ausnahme: Wohngebäude, die überwiegend
nicht für Wohnzwecke genutzt werden. Hier muss je ein getrennter
Energieausweis für den Wohngebäudeteil und für den
Nichtwohngebäudeteil erstellt werden.
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