| Lupo / pixelio.de |
Zum 1. Mai ist die neue
Energiesparverordnung, kurz EnEV, in Kraft getreten. Für Verkäufer
und Vermieter von Immobilien sind damit einige Aufgaben verbunden.
Sie müssen beispielsweise Miet- oder Kaufinteressenten schon bei
einer Besichtigung der Immobilien einen Energieausweis vorlegen
können. Kommt es in der Folge zu einem Kauf oder einer Anmietung der
Immobilie, muss der Energieausweis im Original oder auch als Kopie
sofort nach Vertragsabschluss an den Käufer/Mieter übergeben
werden. Wer dieser neuen Verordnung nicht Folge leistet, der muss mit
recht hohen Bußgeldern rechnen, die bis zu 15.000 Euro hoch sein
können.
Mit der neuen
Energiesparverordnung sind aber noch weitere Neuerungen für
Verkäufer und Vermieter von Immobilien verbunden und auch
Immobilienmakler müssen sich auf Neuerungen einstellen.
Für Immobilienmakler
gilt seit dem 1. Mai im Bezug auf die Veröffentlichung von
Immobilienangeboten auf kommerziellen Medien, dass folgende Angaben
gemacht werden müssen:
- Liegt ein Energiebedarfs- oder einen Energieverbrauchsausweis vor?
- Wie hoch ist der Energiebedarf bzw. Energieverbrauch?
- Welche Beheizungsart ist in der Immobilien vorhanden?
- In welchem Jahr wurde das Haus gebaut?
- Welche Energieeffiziensklasse liegt vor? (Angabe nur wenn der Energieausweis nach dem Inkrafttreten der EnEV-Novelle ausgestellt wurde)
Wichtig zu wissen: nicht
nur Immobilienmakler müssen diese Angaben machen, sondern auch
Privatpersonen die öffentlich Anzeigen zum Hausverkauf bzw. zur
Vermietung schalten.
Weitere Neuerungen sind,
dass der Aussteller den Energieausweis mit einer Registrierungsnummer
versehen muss. Des Weiteren wurde die Farbskala in Energieausweisen
verändert. Bisher reichten sie von 0 bis 400 kWh (m²*a), zukünftig
nur noch von 0 bis 250 kWh (m²*a). Daher findet man seit dem 1. Mai
Gebäude die bisher im grünen und gelben Bereich angesiedelt waren,
bei identischem Energiebedarfswerten jetzt im gelben und
orangefarbenen Bereich. Dies bringt auch mit sich, dass Gebäude die
bislang als „energetisch gut modernisiert“ galten, nun als
„Durchschnitt Wohngebäudebestand“ eingeordnet werden.
Unser Tipp: Eigentümer
von Immobilien sollten sich umgehend einen Energieausweis zulegen.
Vor allem wenn es sich um eine vermietete Immobilie handelt, kann es
durch einen fehlenden Energieausweis schnell zu Unstimmigkeiten mit
dem Mieter kommen.
Bei Fragen zum
Energieausweis und dessen Ausstellung können Sie sich gern an das
Team von servenergy wenden.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen