Mittwoch, 11. Juni 2014

Energieausweis ist seit dem 1. Mai 2014 Pflicht

Lupo  / pixelio.de
Zum 1. Mai ist die neue Energiesparverordnung, kurz EnEV, in Kraft getreten. Für Verkäufer und Vermieter von Immobilien sind damit einige Aufgaben verbunden. Sie müssen beispielsweise Miet- oder Kaufinteressenten schon bei einer Besichtigung der Immobilien einen Energieausweis vorlegen können. Kommt es in der Folge zu einem Kauf oder einer Anmietung der Immobilie, muss der Energieausweis im Original oder auch als Kopie sofort nach Vertragsabschluss an den Käufer/Mieter übergeben werden. Wer dieser neuen Verordnung nicht Folge leistet, der muss mit recht hohen Bußgeldern rechnen, die bis zu 15.000 Euro hoch sein können.

Mit der neuen Energiesparverordnung sind aber noch weitere Neuerungen für Verkäufer und Vermieter von Immobilien verbunden und auch Immobilienmakler müssen sich auf Neuerungen einstellen.

Für Immobilienmakler gilt seit dem 1. Mai im Bezug auf die Veröffentlichung von Immobilienangeboten auf kommerziellen Medien, dass folgende Angaben gemacht werden müssen:
  • Liegt ein Energiebedarfs- oder einen Energieverbrauchsausweis vor?
  • Wie hoch ist der Energiebedarf bzw. Energieverbrauch?
  • Welche Beheizungsart ist in der Immobilien vorhanden?
  • In welchem Jahr wurde das Haus gebaut?
  • Welche Energieeffiziensklasse liegt vor? (Angabe nur wenn der Energieausweis nach dem Inkrafttreten der EnEV-Novelle ausgestellt wurde)

Wichtig zu wissen: nicht nur Immobilienmakler müssen diese Angaben machen, sondern auch Privatpersonen die öffentlich Anzeigen zum Hausverkauf bzw. zur Vermietung schalten.

Weitere Neuerungen sind, dass der Aussteller den Energieausweis mit einer Registrierungsnummer versehen muss. Des Weiteren wurde die Farbskala in Energieausweisen verändert. Bisher reichten sie von 0 bis 400 kWh (m²*a), zukünftig nur noch von 0 bis 250 kWh (m²*a). Daher findet man seit dem 1. Mai Gebäude die bisher im grünen und gelben Bereich angesiedelt waren, bei identischem Energiebedarfswerten jetzt im gelben und orangefarbenen Bereich. Dies bringt auch mit sich, dass Gebäude die bislang als „energetisch gut modernisiert“ galten, nun als „Durchschnitt Wohngebäudebestand“ eingeordnet werden.

Unser Tipp: Eigentümer von Immobilien sollten sich umgehend einen Energieausweis zulegen. Vor allem wenn es sich um eine vermietete Immobilie handelt, kann es durch einen fehlenden Energieausweis schnell zu Unstimmigkeiten mit dem Mieter kommen.

Bei Fragen zum Energieausweis und dessen Ausstellung können Sie sich gern an das Team von servenergy wenden.


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