Mittwoch, 18. Juni 2014

News: Explosion an Gasleitung Richtung Europa in Ukraine

Carsten Grunwald  / pixelio.de 
Wie DIE WELT am gestrigen Dienstag berichtete, hat sich an einer Erdgasleitung in der Ukraine in Richtung Europa eine Explosion ereignet. Verletzt wurde dabei niemand. Jedoch gibt es laut Außenministerium Hinweise auf einen terroristischen Akt.

Die Explosion ereignete sich an der auch als „Transsibirische Pipeline“ bekannten Urengoj-Pomari-Uschgorod-Leitung. Der ukrainische Innenminister Arsen Awakow erklärt, dass es aber Hinweise auf einen terroristischen Akt gäbe. Details nannte er nicht.
Die ukrainischen Medien zitieren den Minister allerdings mit „der Sabotageakt an der Gaspipeline sei ein weiterer Versuch seitens Russlands, die Ukraine als Partner auf dem Gassektor zu diskreditieren. Dies käme einer klaren Schuldzuweisung an Russland gleich.“
Augenzeugen berichteten von einer rund 200 Meter hohen Flamme, die aus dem Rohr geschossen sei. Wichtig für uns in Europa: nach Angaben des Pipeline-Betreibers Uktransgaz seien die Gaslieferungen nach Europa nicht betroffen.

Für die EU ist die Ukraine ein wichtiges Transitland für russisches Erdgas. Am Montag dieser Woche drehte Moskau der Ukraine den Gashahn zu. Das Nachbarland soll ab sofort nur gegen Vorkasse beliefert werden. Zuvor waren Verhandlungen zwischen den Ländern über noch nicht bezahlte Gasrechnungen und den künftigen Gaspreis gescheitert. Anschließend hatte der russische Staatskonzern Gazprom vor „möglichen Störungen“ bei Gaslieferungen in die EU gewarnt. Nun plant der staatlich-ukrainische Gaskonzern Naftogaz die Sicherheitsmaßnahmen aufzustocken. „Die Situation ist sehr alarmierend“, hieß es.

Aus Russland werden z.B. vom Sender Russia Today die Schuldvorwürfe zurückgewiesen. Man erinnerte daran, dass am 7. Mai 2007 der Gastransit aufgrund einer Explosion an der Leitung in der Nähe von Kiew gestoppt werden musste. Damals sei der Untergrund eingebrochen und es kam zu einem Druckabfall in der Leitung. Über zwei Wochen dauerten die Reparaturarbeiten, bis im Dezember 2007 die Pipeline an einer anderen Stelle nochmals explodierte.
Seit März diesen Jahres steht das Gasleitungs- und Gasverteilungssystem der Ukraine unter der besonderen Aufsicht der Nationalgarde und des ukrainischen Geheimdienstes. (Quelle)

Mittwoch, 11. Juni 2014

Energieausweis ist seit dem 1. Mai 2014 Pflicht

Lupo  / pixelio.de
Zum 1. Mai ist die neue Energiesparverordnung, kurz EnEV, in Kraft getreten. Für Verkäufer und Vermieter von Immobilien sind damit einige Aufgaben verbunden. Sie müssen beispielsweise Miet- oder Kaufinteressenten schon bei einer Besichtigung der Immobilien einen Energieausweis vorlegen können. Kommt es in der Folge zu einem Kauf oder einer Anmietung der Immobilie, muss der Energieausweis im Original oder auch als Kopie sofort nach Vertragsabschluss an den Käufer/Mieter übergeben werden. Wer dieser neuen Verordnung nicht Folge leistet, der muss mit recht hohen Bußgeldern rechnen, die bis zu 15.000 Euro hoch sein können.

Mit der neuen Energiesparverordnung sind aber noch weitere Neuerungen für Verkäufer und Vermieter von Immobilien verbunden und auch Immobilienmakler müssen sich auf Neuerungen einstellen.

Für Immobilienmakler gilt seit dem 1. Mai im Bezug auf die Veröffentlichung von Immobilienangeboten auf kommerziellen Medien, dass folgende Angaben gemacht werden müssen:
  • Liegt ein Energiebedarfs- oder einen Energieverbrauchsausweis vor?
  • Wie hoch ist der Energiebedarf bzw. Energieverbrauch?
  • Welche Beheizungsart ist in der Immobilien vorhanden?
  • In welchem Jahr wurde das Haus gebaut?
  • Welche Energieeffiziensklasse liegt vor? (Angabe nur wenn der Energieausweis nach dem Inkrafttreten der EnEV-Novelle ausgestellt wurde)

Wichtig zu wissen: nicht nur Immobilienmakler müssen diese Angaben machen, sondern auch Privatpersonen die öffentlich Anzeigen zum Hausverkauf bzw. zur Vermietung schalten.

Weitere Neuerungen sind, dass der Aussteller den Energieausweis mit einer Registrierungsnummer versehen muss. Des Weiteren wurde die Farbskala in Energieausweisen verändert. Bisher reichten sie von 0 bis 400 kWh (m²*a), zukünftig nur noch von 0 bis 250 kWh (m²*a). Daher findet man seit dem 1. Mai Gebäude die bisher im grünen und gelben Bereich angesiedelt waren, bei identischem Energiebedarfswerten jetzt im gelben und orangefarbenen Bereich. Dies bringt auch mit sich, dass Gebäude die bislang als „energetisch gut modernisiert“ galten, nun als „Durchschnitt Wohngebäudebestand“ eingeordnet werden.

Unser Tipp: Eigentümer von Immobilien sollten sich umgehend einen Energieausweis zulegen. Vor allem wenn es sich um eine vermietete Immobilie handelt, kann es durch einen fehlenden Energieausweis schnell zu Unstimmigkeiten mit dem Mieter kommen.

Bei Fragen zum Energieausweis und dessen Ausstellung können Sie sich gern an das Team von servenergy wenden.