Mittwoch, 18. Juni 2014

News: Explosion an Gasleitung Richtung Europa in Ukraine

Carsten Grunwald  / pixelio.de 
Wie DIE WELT am gestrigen Dienstag berichtete, hat sich an einer Erdgasleitung in der Ukraine in Richtung Europa eine Explosion ereignet. Verletzt wurde dabei niemand. Jedoch gibt es laut Außenministerium Hinweise auf einen terroristischen Akt.

Die Explosion ereignete sich an der auch als „Transsibirische Pipeline“ bekannten Urengoj-Pomari-Uschgorod-Leitung. Der ukrainische Innenminister Arsen Awakow erklärt, dass es aber Hinweise auf einen terroristischen Akt gäbe. Details nannte er nicht.
Die ukrainischen Medien zitieren den Minister allerdings mit „der Sabotageakt an der Gaspipeline sei ein weiterer Versuch seitens Russlands, die Ukraine als Partner auf dem Gassektor zu diskreditieren. Dies käme einer klaren Schuldzuweisung an Russland gleich.“
Augenzeugen berichteten von einer rund 200 Meter hohen Flamme, die aus dem Rohr geschossen sei. Wichtig für uns in Europa: nach Angaben des Pipeline-Betreibers Uktransgaz seien die Gaslieferungen nach Europa nicht betroffen.

Für die EU ist die Ukraine ein wichtiges Transitland für russisches Erdgas. Am Montag dieser Woche drehte Moskau der Ukraine den Gashahn zu. Das Nachbarland soll ab sofort nur gegen Vorkasse beliefert werden. Zuvor waren Verhandlungen zwischen den Ländern über noch nicht bezahlte Gasrechnungen und den künftigen Gaspreis gescheitert. Anschließend hatte der russische Staatskonzern Gazprom vor „möglichen Störungen“ bei Gaslieferungen in die EU gewarnt. Nun plant der staatlich-ukrainische Gaskonzern Naftogaz die Sicherheitsmaßnahmen aufzustocken. „Die Situation ist sehr alarmierend“, hieß es.

Aus Russland werden z.B. vom Sender Russia Today die Schuldvorwürfe zurückgewiesen. Man erinnerte daran, dass am 7. Mai 2007 der Gastransit aufgrund einer Explosion an der Leitung in der Nähe von Kiew gestoppt werden musste. Damals sei der Untergrund eingebrochen und es kam zu einem Druckabfall in der Leitung. Über zwei Wochen dauerten die Reparaturarbeiten, bis im Dezember 2007 die Pipeline an einer anderen Stelle nochmals explodierte.
Seit März diesen Jahres steht das Gasleitungs- und Gasverteilungssystem der Ukraine unter der besonderen Aufsicht der Nationalgarde und des ukrainischen Geheimdienstes. (Quelle)

Mittwoch, 11. Juni 2014

Energieausweis ist seit dem 1. Mai 2014 Pflicht

Lupo  / pixelio.de
Zum 1. Mai ist die neue Energiesparverordnung, kurz EnEV, in Kraft getreten. Für Verkäufer und Vermieter von Immobilien sind damit einige Aufgaben verbunden. Sie müssen beispielsweise Miet- oder Kaufinteressenten schon bei einer Besichtigung der Immobilien einen Energieausweis vorlegen können. Kommt es in der Folge zu einem Kauf oder einer Anmietung der Immobilie, muss der Energieausweis im Original oder auch als Kopie sofort nach Vertragsabschluss an den Käufer/Mieter übergeben werden. Wer dieser neuen Verordnung nicht Folge leistet, der muss mit recht hohen Bußgeldern rechnen, die bis zu 15.000 Euro hoch sein können.

Mit der neuen Energiesparverordnung sind aber noch weitere Neuerungen für Verkäufer und Vermieter von Immobilien verbunden und auch Immobilienmakler müssen sich auf Neuerungen einstellen.

Für Immobilienmakler gilt seit dem 1. Mai im Bezug auf die Veröffentlichung von Immobilienangeboten auf kommerziellen Medien, dass folgende Angaben gemacht werden müssen:
  • Liegt ein Energiebedarfs- oder einen Energieverbrauchsausweis vor?
  • Wie hoch ist der Energiebedarf bzw. Energieverbrauch?
  • Welche Beheizungsart ist in der Immobilien vorhanden?
  • In welchem Jahr wurde das Haus gebaut?
  • Welche Energieeffiziensklasse liegt vor? (Angabe nur wenn der Energieausweis nach dem Inkrafttreten der EnEV-Novelle ausgestellt wurde)

Wichtig zu wissen: nicht nur Immobilienmakler müssen diese Angaben machen, sondern auch Privatpersonen die öffentlich Anzeigen zum Hausverkauf bzw. zur Vermietung schalten.

Weitere Neuerungen sind, dass der Aussteller den Energieausweis mit einer Registrierungsnummer versehen muss. Des Weiteren wurde die Farbskala in Energieausweisen verändert. Bisher reichten sie von 0 bis 400 kWh (m²*a), zukünftig nur noch von 0 bis 250 kWh (m²*a). Daher findet man seit dem 1. Mai Gebäude die bisher im grünen und gelben Bereich angesiedelt waren, bei identischem Energiebedarfswerten jetzt im gelben und orangefarbenen Bereich. Dies bringt auch mit sich, dass Gebäude die bislang als „energetisch gut modernisiert“ galten, nun als „Durchschnitt Wohngebäudebestand“ eingeordnet werden.

Unser Tipp: Eigentümer von Immobilien sollten sich umgehend einen Energieausweis zulegen. Vor allem wenn es sich um eine vermietete Immobilie handelt, kann es durch einen fehlenden Energieausweis schnell zu Unstimmigkeiten mit dem Mieter kommen.

Bei Fragen zum Energieausweis und dessen Ausstellung können Sie sich gern an das Team von servenergy wenden.


Donnerstag, 24. April 2014

Thema Ökostrom - und wie ist Ihre Meinung?

Uwe Schlick  / pixelio.de 
Anfang März war auf der Webseite der Rheinischen-Post ein interessanter Artikel zum Thema„Ökostrom“ zu lesen. Dort hieß es „Zu wenig Fortschritt bei erneuerbarer Energie“. Deutsche Stromkunden würden ca. 24 Milliarden Euro für die Ökostromförderung in 2014 bezahlen. Autor Martin Kessler meint, dass sich Deutschland da ein sehr teures Experiment leisten würde. Das Land fördert mit jährlich 24 Milliarden Euro den Aufbau von erneuerbaren Energien, was die größte Subvention der deutschen Wirtschaftsgeschichte sei. Befürworter sehen die Summe gerechtfertigt, um in Deutschland eine moderne, ökologische und ökonomisch günstige Energieversorgung zu erhalten. Doch beachtet man, dass die Förderung mit 6,3 Cent pro Kilowattstunde (bei Preisen von 20 bis 28 Cent) nicht gerade günstig ausfällt und das Geld für die Erneuerbaren noch nicht einmal zu einer modernen Energieversorgung reicht, dann sieht das alles schon wieder anders aus.

Wir von Servenergy fragen daher Sie, liebe Leser: wie ist Ihre Meinung zum Thema Ökostrom? Nutzen Sie Ökostrom und wenn ja, warum? Sollte noch mehr Geld in die Energiewende gesteckt werden und wenn ja, wo soll es herkommen? Nutzen Sie einfach die Kommentarfunktion!


Ihr servenergy-Team

Dienstag, 22. April 2014

Kriterien zum energetischen Hausbau

Klaus-Uwe Gerhardt  / pixelio.de
Der energetische Hausbau ist im Zusammenhang mit stets steigenden Energiekosten immer wieder ein Thema. Vorab sei gesagt, auch bei einem älteren Haus ist es möglich, energetisch zu modernisieren und so dauerhaft die Energiekosten zu senken. Jedoch ist es einfacher und spart auch bares Geld, bereits beim vor dem Hausbau das Thema energetisches Bauen zu berücksichtigen. Vor dem Hausbau bedeutet dabei nicht erst wenn die Außentüren und Fenster ausgesucht werden. Energetisches Bauen beginnt bereit mit der Wahl des Grundstücks und mit der Art der Wärmedämmung. Es ist also sehr empfehlenswert, sich weit vor dem ersten Spatenstich damit auseinander zu setzen.

Wir haben für Sie die wichtigsten Kriterien zum energetischen Hausbau zusammengefasst. Einen sehr hoher Kostenfaktor stellt die Heizenergie dar. Bereits durch die Wahl des Baugrundstücks kann dabei auf die kommenden Kosten Einfluss genommen werden. Dem Gebäude sollte zukünftig durch Sonneneinstrahlung so viel Wärme wie möglich zur Verfügung stehen. Somit sollte also ein entsprechend geeignetes Grundstück gesucht werden, auf dem das Gebäude optimal ausgerichtet wird. Im Idealfall sind die Wohnräume daher auch nach Süden ausgerichtet und die Räume, die weniger genutzt werden, wie beispielsweise Hobbyraum, Hauswirtschaftsraum oder Schlafzimmer nach Norden. Optimal ausnutzen kann man den südlichen Heizeffekt indem für große Fensterfronten gesorgt wird. Alternativ dazu gibt es auch eine transparente Wärmedämmung. Bereits mit diesen Überlegungen sind wichtige Schritte in Richtung Energiesparen getan. Glatte Hausfronten, ohne Vorsprünge, helfen im übrigen auch dabei die Heizkosten im Rahmen zu halten.

Des Weiteren ist beim Bau auf einen sehr guten Wärmeschutz zu achten. Ferner gilt es Energieverluste durch Lüften zu vermeiden. Die Windverhältnisse wie auch die Umgebungstemperatur nehmen dabei einen großen Einfluss auf die Kosten der Heizenergie.

Beim Hausbau selbst ist auf eine gute Dämmung zu achten. Besonders empfehlenswert sind dabei Wärmedämmverbundsysteme, kurz WDVS, wobei Dämmplatten aus Polystyrol wegen des niedrigen Preises und der einfacheren Verarbeitung am beliebtesten. Alternativ stehen aber auch synthetische anorganische Dämmstoffe wie Mineralwolle oder natürlich organische Dämmstoffe wie Hanf, Kork, Schilf, Flachs oder Holzfaser hoch im Kurs. Auch wenn die biologischen Dämmstoffe etwas teurer sind, sind sie für den ökologischen Hausbau wichtig, da sie gesundheitlich unbedenklich sind.

Ein besonderes Augenmerk muss auch auf die Dämmung des Daches gelegt werden. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn der Dachboden als Wohnraum genutzt werden soll. In diesem Fall werden die Dachsparren gedämmt, während bei einer Nutzung als Stauraum eine preisgünstigere Dämmung der obersten Geschossdecke erforderlich ist. Die Dachdämmstoffe sind denen der Fassadendämmung gleich.

In der Planung sollte zudem darauf geachtet werden, dass Wärmebrücken vermieden werden. Wärmebrücken sind Stellen am Gebäude, die im Winter kälter als die sie umgebenden Mauerbereiche sind. Die Gefahr besteht darin, dass hier warme Luft kondensiert und so im Laufe der Zeit die betroffene Mauerstelle durchfeuchtet. Achtung: Schimmelgefahr. Um Wärmebrücken zu vermeiden müssen diese Stellen gedämmt werden. Typische Wärmebrücken sind: Balkone, Vordächer, Rollladenkästen, Fensterrahmen und Heizkörpernischen.

Zum energetischen Bauen gehört zudem der Punkt der Warmwasserbereitstellung und Beheizung des Hauses. Gerade im Bezug auf die Heizungsanlage haben Bauherren verschiedene Möglichkeiten, wie beispielsweise Wärmepumpen, die es als Erd-, Grundwasser- und Luftwärmepumpen gibt. Als sehr vorteilhaft haben sich Erdwärmepumpen erwiesen, die aber einen noch recht hohen Anschaffungspreis haben. Eine weitere Alternative sind Holzheizungen, die mit Scheitholz oder Holzpellets betrieben werden und nicht nur ein komplettes Haus beheizen, sondern auch für die Warmwasserversorgung verwendet werden können. Immer interessanter werden auch Blockheizkraftwerke, kurz BHKW, die es als Mini- und Micro-Blockheizkraftwerke für den privaten Haushalt gibt. Mit ihnen wird Strom produziert. Die dabei entstehende Wärme wird dann für Warmwasser und zum Heizen genutzt. Es gibt Modelle, die mit Biomasse betrieben werden. Am bekanntesten ist die Nutzung der Solarthermie, bei der mithilfe von Sonnenkraft geheizt und Wasser erwärmt wird. Mit einer leistungsfähigen Solarthermieanlage können bis zu 70 Prozent des Energiebedarfs abgedeckt werden.


Grundsätzlich ist für das energetische Bauen ein umfassendes Konzept erforderlich. Alle Möglichkeiten müssen berücksichtigt werden. Zudem muss auf die Zahl der Bewohner, die Wärmebedürfnisse und den Frischluftbedarf geachtet werden. Viele Bauherren nehmen an dieser Stelle die Angebote eines Energieberaters wahr, der u.a. auch über Fördermöglichkeiten des Bundes, der Länder und Kommunen Auskunft geben kann. Er weiß auch, für welche Bauvorhaben KfW-Förderprogramme infrage kommen.  

Dienstag, 8. April 2014

Energiewende – so könnte es klappen

Cristine Lietz  / pixelio.de 
Wie lässt sich die Energiewende in Europa verwirklichen? Dieser Frage widmeten sich jetzt Wissenschaftler der Helmut-Schmidt-Universität. Sie untersuchten wie ein Netz von Energiespeichern aussehen müsste, denn die Energiewende in Europa kann aufgrund fehlender Speichermöglichkeiten für nachhaltige Energie nicht vollständig umgesetzt werden. Die Forscher berechneten dazu exemplarisch den Energiespeicherbedarf für sechs Länder, entwickelten zudem Richtlinien für die Konstruktion von Energiespeichern und gaben Empfehlungen für die Verbesserung der regulatorischen Rahmenbedingungen auf europäischer und nationaler Ebene.

Ziel ist es, bis 2020 in ganz Europa 20 Prozent des Energiebedarfs aus erneuerbaren Energien zu nutzen. Möglich wird dies nur wenn es flächendeckend Energiespeicher gibt – was derzeit nicht der Fall ist. Erst dann kann die Energie aus Windkraft oder Photovoltaik gespeichert und dem Bedarf angepasst werden und erst dann ist von einer sicheren und nachhaltigen Stromversorgung der Verbraucher die Rede.

Das Projekt „stoRE“ untersuchte die Möglichkeiten eine Speicher-Infrastruktur zu schaffen, mit der sich die politisch geforderte Integration von erneuerbaren Energien im Elektrizitätsnetz verwirklichen lässt. Durch die Erneuerbare-Energien-Direktive der Europäischen Union (2009/28/EG) wird den Mitgliedsstaaten vorgeschrieben, dass sie neue Möglichkeiten zur Energiespeicherung erschließen müssen. Die Mitgliedsstaaten sind dazu aufgefordert, nationale Aktionspläne für erneuerbare Energien zu erarbeiten. stoRE, dass sich aus neun Partnern aus sieben Ländern zusammensetzt, hat es sich zum Ziel gesetzt, eine Übereinkunft zwischen Energieversorgern, Umweltorganisationen und Gesetzgebern über die Anpassung der europäischen Energie- und Marktstruktur zu erzielen. Es wurden Vorschläge auf europäischer Ebene erarbeitet, die jetzt in den Gremien der Europäischen Kommission diskutiert werden.

Nach dreijähriger Laufzeit endet das Projekt am 30. April 2014. Auf der Website www.store-project.eu können die veröffentlichten Ergebnisse eingesehen werden.



Donnerstag, 27. Februar 2014

servenergy stellt vor: Förderprogramm für dezentrale Batteriespeichersysteme

Petra Schmidt  / pixelio.de
Seit dem 1. Mai letzten Jahres gibt es das Förderprogramm für dezentrale Batteriespeichersysteme des Bundesumweltministeriums (BMU) und der KfW Bankengruppe. Mit diesem Programm wird die Investition in Batteriespeichersysteme gefördert, die in Kombination mit Photovoltaikanlagen betrieben werden.

Gestaltet ist die Förderung als KfW-Programm und setzt sich aus einem zinsgünstigen Kredit und einem Tilgungszuschuss für die Investitionskosten in das Speichersystem zusammen. Der Tilgungszuschuss beträgt höchstens 30 Prozent der Investitionskosten für das Batteriespeichersystem. Zuschüsse für die Photovoltaikanlage selbst gibt es nicht. Insgesamt stehen Mittel in der Höhe von 25 Millionen Euro zur Verfügung. Bei der KfW kann der Kredit aber im Falle der Investition in ein kombiniertes Photovoltaikanlagen-Batteriespeichersystem für die Gesamtinvestition beantragt werden.

Grundsätzlich ist die Förderung für eine Investition in das Batteriespeichersystem nur dann möglich, wenn die Photovoltaikanlage nach dem 31.12.2012 in Betrieb genommen wurde. Weitere Voraussetzung: die Photovoltaikanlage verfügt über eine installierte Leistung von maximal 30 Kilowattpeak. Damit bezieht sich das Programm eher auf kleine und mittelgroße Anlagen, wie sie vorzugsweise von Privathaushalten betrieben werden.

Des Weiteren ist die Förderung an anspruchsvolle technische Voraussetzungen geknüpft. Damit soll sichergestellt werden, dass nur qualitativ hochwertige Produkte gefördert werden. Die förderbaren Systeme müssen daher auch einen Beitrag zur lokalen Netzentlastung liefern. Daher darf die Mittagsspitze der Photovoltaikanlage nicht ins Netz eingespeist werden, sondern wird im Speicher für die spätere Nutzung im Eigenheim zwischengespeichert.

Das Programm hat das Ziel einen Anreiz für die Investition in dezentrale Batteriespeichersysteme zu geben. Gleichzeitig soll damit zu einer Kostensenkung und zur weiteren technologischen Entwicklung der Systeme beigetragen werden. Durch das Programms setzte das BMU eine Forderung des Bundestags und Bundesrats zur Förderung von dezentralen Speichern um.

Weitere Informationen zum KfW-Programm Erneuerbare Energien "Speicher" (Programmnummer 275) und den Details der Förderung finden Sie unter www.kfw.de


Montag, 17. Februar 2014

Der Energieausweis für Gebäude – was hat es damit auf sich?

Thorben Wengert  / pixelio.de 
Käufer wie auch Mieter wissen bei Wohnungen und Häusern im Allgemeinen nur wenig über deren Energiebedarf. Dabei ist doch gerade die Frage nach den Nebenkosten entscheidend. Nicht selten liegen diese gleichauf mit Miete und Abtrag für Kredite und so möchte man gerne wissen, wie hoch die Nebenkosten sind. Oftmals fehlen aber Informationen über die Kosten und so wurden durch die „Europäische Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden“ alle Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, einen Energieausweis für Gebäude einzuführen. Durch den Energieausweis soll der Verbraucher objektiv informiert werden. Der Ausweis macht Einsparpotenziale deutlich und ermöglicht es, die energetische Qualität von Häusern auf Bundesebene miteinander zu vergleichen.

Energieausweis besonders für Privathaushalte interessant

Die Heizkosten machen in Privathaushalten die höchsten Kosten aus. Fast ein Drittel des gesamten Primärenergieverbrauchs geht für die Raumheizung und Warmwasserbereitung drauf. Da aber wie erwähnt der Energiebedarf von Gebäuden für deren Nutzer unbekannt ist, bringt erst der Energieausweis detaillierte Informationen.

Wann ist der Energieausweis Pflicht?

Durch die Verordnung müssen Energieausweise ausgestellt werden, wenn Gebäude oder Gebäudeteile neu gebaut, verkauft, verpachtet oder vermietet werden. Fragt der potentielle Käufer oder Mieter nach, muss ihm ein Energieausweises ausgehändigt werden. Handelt es sich um Modernisierungen, An- oder Ausbauten, dann muss der Energieausweis nur dann ausgestellt werden, wenn parallel auch eine „ingenieurmäßige Berechnung des Energiebedarfs des gesamten Gebäudes“ erfolgt ist. Dabei gibt es Ausnahmen: für Gebäude mit weniger als 50 Quadratmetern sowie für Gebäude unter Denkmalschutz müssen keine Energieausweise ausgestellt werden. Des Weiteren gibt es keinen Zwang zur Ausstellung eines Energieausweises, wenn in einem Gebäude kein Nutzerwechsel stattfindet. Es besteht aber grundsätzlich immer die Möglichkeit freiwillig einen Energieausweis zu erstellen, wenn beispielsweise ein energetische Modernisierung in Betracht gezogen wird.

Pflicht ist ein Energieausweis für Neubauten und wesentliche Umbauten. Beim Verkauf oder der Vermietung von Wohngebäuden, die vor 1965 gebaut wurden, muss ein Energieausweis potentiellen Käufern/Mietern zugänglich gemacht werden. Daneben müssen auch für Nichtwohngebäude, also Gebäude die geschäftlich genutzt werden, Energieausweise ausgestellt werden. Gleiches gilt für öffentliche Gebäude mit Publikumsverkehr.

Dabei werden die Energieausweise i.d.R. für das komplette Gebäude und nicht für einzelne Wohnungen erstellt. Ausnahme: Wohngebäude, die überwiegend nicht für Wohnzwecke genutzt werden. Hier muss je ein getrennter Energieausweis für den Wohngebäudeteil und für den Nichtwohngebäudeteil erstellt werden.